Versteigerungsbedingungen
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Mit der persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion werden nachstehende Bedingungen anerkannt. Dies gilt auch für Gebote per Fax, eMail oder im Live-Bieten-Service per Internet.
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- 1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Vorschrift (Pfandversteigerungen). Sie wird vom Auktionshaus Rütten in eigenem Namen für fremde Rechnung (Kommissionär) oder in fremdem Namen für fremde Rechnung (Agent) durchgeführt.
Jeder Auftraggeber bekommt eine Nummer, so daß aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist, welche Gegenstände von welchem Auftraggeber eingeliefert wurden (Agent). -
- 2. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie beruhen zum größten Teil auf Angaben der Einlieferer. Das Auktionshaus/ der Versteigerer übernimmt für die Katalogangaben, Zuschreibungen (kein Beweis, das es ein Werk des angegebenen Künstlers ist; Zuschreibungen sind nicht gesichert), schriftlicher oder mündlicher Art, Alter, Herkunft, Größe, Gewicht, Beschädigungen usw. keine Gewähr und Haftung. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Angaben gemäß § 459 ff. BGB. Alle Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel aller Art. Jede Haftung des Auktionshauses Rütten e.Kfm. und/oder des Eigentümers ist ausgeschlossen, nachdem es sich um eine öffentliche Versteigerung gebrauchter Objekte i.S.v. Paragraph 474 Abs. 1 Satz 2 BGB handelt. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion in den Räumlichkeiten des Auktionshauses Rütten während der Vorbesichtigungszeiten besichtigt und ohne zeitliche Beschränkung geprüft werden. Diese Gegenstände sind grundsätzlich gebraucht.
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- 3. Beschreibungen: Beanstandungen finden im Auktionskatalog nur Erwähnung, wenn sie nach unserer Einschätzung den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes deutlich beeinträchtigen. Insoweit ergibt sich aus fehlenden Hinweisen auf Reparaturen, Ergänzungen oder sonstige Maßnahmen am Kunstwerk, Restaurierungen, Beschädigungen etc. nicht, dass sich das Kunstwerk in objektiver Hinsicht in einem nicht zu beanstandenen Zustand befindet. Eine Haftung vom Auktionshaus Rütten für Mängel der Objekte ist ausgeschlossen. Auf Verlangen der Käufer sogenannte übermittelten Zustandsberichte oder Condition Reporte sind ein Kundenservice, aus dem seitens der Käufer von den Versteigerungsbedingungen abweichende oder über sie hinausgehende Zusagen nicht hergeleitet werden können.
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- 4. Das Auktionshaus haftet nicht für Verwechslungen bei Bildeinblendungen oder Internetabbildungen. Maßgeblich ist bei Geboten jeder Art immer die Katalognummer. Beanstandungen hierzu begründen kein Rückgaberecht des Bieters.
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- 5. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgedruckten Preis. Ist kein Preis (o.L. heißt: Mindestens € 20 ) angegeben, beginnt der Ausruf mit dem vom Versteigerer geschätzten Richtpreis oder dem Preis, der sich aus vorliegenden Geboten ergibt. Die Steigerungsstufen werden vom Versteigerer vorgegeben. Gebote können im Versteigerungssaal, schriftlich vor der Auktion oder telefonisch abgegeben werden. Gebote können nicht nach dem Recht für Fernabsatzverträge widerrufen werden. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird und der vom Auftraggeber vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist.
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- 6. Der Versteigerer kann ein Gebot ohne Angabe von Gründen ablehnen; in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so erhält das zuerst abgegebene Gebot den Zuschlag. Besteht Uneinigkeit über einen Zuschlag, so kann der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will, so wird der Gegenstand neu aufgerufen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen und Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Wegen Nichterteilung des Zuschlages trotz Gebotes haftet der Versteigerer dem Bieter nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- 7. Ein Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. In diesem Fall ist der Bieter gemäß § 158 BGB sechs Wochen an sein Gebot gebunden. Ein Vorbehaltszuschlag wird sofort unwirksam, wenn während oder nach der Auktion ein Bieter ein höheres Agebot macht oder das Limit bietet. Eine Rückfrage oder Benachrichtigung beim Erstbieter erfolgt nicht.
8. Aufgeld. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 20 % zuzüglich der gesetzlichen MWSt von zur Zeit 19 % nur auf das Aufgeld erhoben. (= 23,8 % Gesamtaufgeld). Da die MWSt nur auf das Aufgeld und damit auf die Inlandsleistung erhoben wird, ist sie bei Ausfuhr nicht erstattungsfähig. -
- 9. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag (Zuschlagspreis und Aufgeld und Mehrwertsteuer) ist in bar geschuldet. Unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Zahlungen mit der EC-Karte können nur mit Geheimzahl angenommen werden. Schecks müssen bankbestätigt oder LZB-Schecks sein.
- Bei Erwerb durch schriftlich oder telefonisch oder per Internet erteilten Auftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 3 Tagen nach Auktionsdatum zu erbringen. Zahlungsverzug tritt spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ein. Jede Mahnung wird dem Käufer mit einer Pauschale von € 15,-- pro Schreiben berechnet. Verspätete Zahlung ist mit 10 % p.a. ab Fälligkeit zu verzinsen. Telefongebote bedeuten immer das Gebot des Limitpreises, mindestens jedoch 300 EURO auch bei unlimitierten Positionen. Das Auktionshaus haftet nicht für das Zustandekommen oder Aufrechterhalten von Telefonverbindungen. Telefongebote unter 300 EURO werden nicht berücksichtigt.
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- 10. Das Eigentum geht erst nach erfolgter Bezahlung auf den Käufer über, das Auktionsgut wird erst danach ausgeliefert.
Lagerung, Verpackung, Transport und Versand erfolgen ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Für Schäden hierbei haftet das Auktionshaus keinesfalls. Postsendungen erfolgen versichert als Paket; eventuelle Schäden sind ausschließlich bei der Post geltend zu machen. Versandkosten sind für Porto und Verpackungsaufwand zu entrichten. Zur Versendung ist der Versteigerer nicht verpflichtet.
Der Versteigerer ist berechtigt, Ware die nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Rechnungsaustellung bezahlt und abgeholt wird auf Kosten des Käufers einlagern oder entsorgen zu lassen. Andere Termine im Zeitplan sind bindend. -
- 11. Verweigert der Käufer die Zahlung an den Versteigerer oder die Abnahme, so verliert er seine Rechte aus dem Zuschlag und der Gegenstand kann auf seine Kosten nochmals versteigert werden. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird zu weiteren Geboten nicht zugelassen. Der Käufer gilt dann als Auftraggeber und hat entstehende Kosten wie ein Einlieferer und den Mindererlös zu tragen.
Der Versteigerer kann auch die Forderung im eigenen Namen und für Rechnung des Auftraggebers einklagen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand soweit gesetzlich zulässig vereinbar ist jeweils München. München ist ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Käufer Kaufmann i.S. der gesetztlichen Bestimmungen ist oder keinen Wohnsitz im Inland unterhält. Es gilt ausschließlich das Recht de Bundesrepublik Deutschland. Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend für den freihändigen Verkauf. -
- 12. Freihändiger Verkauf. Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch für den freihändigen Verkauf.
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- 13. Versteigerung von Objekten des Dritten Reichs. Sofern das Auktionshaus Rütten Objekte des Dritten Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.
- 14. Für russische Kunst schließen wir jegliche Haftung aus. Alle Objekte sind -soweit vorhanden - mit Signaturen und Marken fotografiert und sollen im einzelnen vor der Auktion bei der eigenen Einschätzung und Beurteilung helfen.
- Jeder Bieter erwirbt grundsätzlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Gebote im Namen eines Dritten müssen unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn unter Vorlage einer Vollmacht bekanntgegeben werden.
- Grundsätzlich werden Gebote uns unbekannter Kunden nur mit Bonitätsnachweis (Referenzen, Sicherheiten oder evtl. Vorkasse) angenommen.
15. Der Versteigerer kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören oder sich im Zahlungs- oder Abholungsverzug befinden. Der Handel und Tausch ist unberechtigten Personen im Auktionshaus untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird Schadenersatz geltend gemacht und Hausverbot erteilt.
16. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
17. Sollte eine Bestimmung dieser Versteigerungsbedingungen nicht wirksam sein, so haben sie die Parteien durch eine wirksame zu ersetzen, die dem erstrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Auktionshaus Rütten e.K.
Mitglied im Bundesverband deutscher Auktionatoren e.V.
Nymphenburger Str. 133 + 135
D 80636 München
Telefon: ++49(89)12715100
Fax; ++49(89)12715102
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www.auktionshaus-ruetten.de
Stand: 01.01.2010